AML/KYC-Richtlinie der Plattform 1ADK

  • 1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1. Diese Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (im Folgenden als "AML/KYC-Richtlinie" bezeichnet) legt die Grundsätze und Maßnahmen fest, die von der Plattform 1ADK (im Folgenden als "Plattform" bezeichnet) zur Identifizierung, Vorbeugung und Minimierung der Risiken bei der Nutzung ihrer Dienste für rechtswidrige Zwecke angewendet werden.

    1.2. Die Plattform wird von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung SIA "FinMV" verwaltet, die gemäß dem Gesetz der Republik Lettland registriert ist (Registrierungsnummer: 40203378371, juristische Adresse: Vesetas iela 10–95, Rīga, LV-1013, Republik Lettland) (im Folgenden "Unternehmen").

    1.3. Diese Richtlinie wurde gemäß den Anforderungen entwickelt: der Richtlinien der Europäischen Union im Bereich AML/CTF; des Gesetzes der Republik Lettland zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; der Empfehlungen der FATF (Financial Action Task Force); anderer internationaler und nationaler Rechtsvorschriften, die AML/KYC regeln.

  • 2. Ziele und Aufgaben der Politik

    2.1. Die Hauptziele dieser Richtlinie sind: die Verhinderung der Nutzung der Plattform zur Geldwäsche von Einkommen aus kriminellen Quellen oder zur Finanzierung des Terrorismus; der Schutz des Rufes des Unternehmens und der Kunden; die Sicherstellung von Transparenz und Legalität finanzieller Transaktionen.

    2.2. Zur Erreichung dieser Ziele setzt das Unternehmen einen Maßnahmenkomplex um, der die Identifizierung und Verifizierung von Kunden (KYC), die Überwachung von Transaktionen und die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden umfasst.

  • 3. Kundenidentifikation und -überprüfung (KYC)

    3.1. Bei der Registrierung muss der Kunde folgende Angaben machen: vollständige rechtliche Bezeichnung (für juristische Personen) oder Nachname, Vorname und zweiter Vorname (für natürliche Personen); Registrierungsnummer und rechtliche Adresse (für Unternehmen); E-Mail-Adresse für die Kommunikation; Land des Wohnsitzes.

    3.2. Für Kunden, die Tarife der Kategorie Enterprise oder Market Maker erwerben, kann das Unternehmen zusätzliche Dokumente anfordern, einschließlich: Gründungsdokumente und Lizenzen; Informationen über wirtschaftlich Berechtigte; Nachweis der Herkunft der Gelder.

    3.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Kunden, die sich weigern, das KYC-Verfahren zu durchlaufen, den Service zu verweigern.

  • 4. Überwachung und Überprüfung

    4.1. Das Unternehmen überwacht regelmäßig die Aktivitäten der Kunden, um verdächtige Transaktionen aufzudecken.

    4.2. Zu den Anzeichen verdächtiger Transaktionen gehören: der Versuch der Registrierung unter Verwendung unzuverlässiger oder fiktiver Daten; die Bezahlung von Dienstleistungen aus anonymen oder fragwürdigen Quellen (zum Beispiel von Dritten ohne Angabe von Gründen); Anzeichen für die Nutzung der Plattform durch Kunden aus Rechtsgebieten mit einem hohen Risikolevel (Offshore-Zonen, Länder unter Sanktionen, Länder mit einem hohen Korruptionsniveau).

    4.3. Im Falle verdächtiger Handlungen ist das Unternehmen berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen, bis die Umstände geklärt sind, und zusätzliche Dokumente anzufordern.

  • 5. Verbotene Kunden und Rechtsprechung

    5.1. Das Unternehmen schließt keine Verträge ab und erbringt keine Dienstleistungen für: Personen und Organisationen, die in die Sanktionslisten der EU, des OFAC, der UN und Großbritanniens aufgenommen sind; juristische Personen, die in Ländern mit einem hohen AML-Risiko registriert sind (FATF-Liste "High-Risk Jurisdictions"); Personen, deren Tätigkeit mit Branchen verbunden ist, die einem hohen Risiko der Geldwäsche ausgesetzt sind (Glücksspiele, illegaler Handel, Drogen- und Waffenhandel).

  • 6. Kundenpflichten

    6.1. Kunden verpflichten sich, nur korrekte Informationen und Dokumente für die Durchführung von KYC-Verfahren bereitzustellen.

    6.2. Kunden tragen die volle Verantwortung für Verstöße gegen die AML/KYC-Gesetzgebung im Zusammenhang mit ihren eigenen Aktivitäten und der Nutzung von Leads.

  • 7. Die Interaktion mit staatlichen Behörden.

    7.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, mit den Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden der Republik Lettland und der Europäischen Union im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zusammenzuarbeiten.

    7.2. Im Falle der Feststellung verdächtiger Transaktionen ist das Unternehmen berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen und die entsprechenden Informationen an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

  • 8. Verantwortung

    8.1. Der Kunde ist für alle Folgen verantwortlich, die durch die Bereitstellung falscher Daten oder die Nutzung der Plattform für Zwecke, die gegen die Anforderungen von AML/KYC verstoßen, verursacht werden.

    8.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen zu verweigern oder den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn dieser gegen die vorliegende Richtlinie verstößt.

  • 9. Abschlussbestimmungen

    9.1. Diese Richtlinie tritt in Kraft, sobald sie auf der Plattform veröffentlicht wird.

    9.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie einseitig zu ändern.

    9.3. Die aktuelle Version der Richtlinie wird auf der Plattform veröffentlicht und ist für alle Kunden verbindlich.

  • Inkrafttreten: 01/01/2023